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   VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11   

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https://dejure.org/2011,25622
VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11 (https://dejure.org/2011,25622)
VK Bund, Entscheidung vom 23.03.2011 - VK 1-12/11 (https://dejure.org/2011,25622)
VK Bund, Entscheidung vom 23. März 2011 - VK 1-12/11 (https://dejure.org/2011,25622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Kooperationsvereinbarungen über die Lieferung von Grippeimpfstoffen für die Saison 2011/2012 - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kooperationsvereinbarungen über die Lieferung von Grippeimpfstoffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09

    Anforderungen an die Ausschreibung baubegleitender Rechtsberatung

    Auszug aus VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11
    a) Die Voraussetzungen des § 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB sind bereits deshalb nicht erfüllt, weil die ASt, die zwar am 28. Juni 2010 von der Ag zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, aber kein Angebot abgegeben hat, weder Bieter noch Bewerber i.S.d. § 101a GWB ist und somit nicht von der Ag über den Abschluss des Vergabeverfahrens hätte informiert werden müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 2010, VII-Verg 55/09).

    Das OLG Düsseldorf vertritt demgegenüber die Auffassung, dass § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB richtlinienkonform dahingehend auszulegen ist, dass die Vorschrift bereits dann anzuwenden ist, wenn ein Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben worden ist, ohne dass dies nach vergaberechtlichen Vorschriften zulässig ist (vgl. im Einzelnen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 2010, VII-Verg 55/09).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11
    Dementsprechend stellen die Apotheken im Verhältnis zu den Krankenkassen die Marktgegenseite dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, VII-Verg 3/11).

    Die Ag hat auch nicht auf Rechnung der Bg zu 1) gehandelt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, aaO.).

  • VK Bund, 01.12.2009 - VK 3-205/09

    Juristische Beratung und Nachtragsmanagement

    Auszug aus VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11
    Da die Ag am 28. Juni 2010 mehrere Impfstoffhersteller zur Angebotsabgabe aufgefordert und damit an ihrem "Vergabeverfahren" beteiligt hat, wäre diese Voraussetzung vorliegend nicht erfüllt (vgl. in diesem Sinne 3. Vergabekammer des Bundes, 1. Dezember 2009, VK 3-205/09).

    Nach deren Auffassung kann die Unwirksamkeit einer de facto-Vergabe bereits dann nicht gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB geltend gemacht werden, wenn überhaupt mehr als ein Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt worden ist, unabhängig also davon, ob auch der Antragsteller zum Kreis der Beteiligten gezählt hat (Beschluss vom 1. Dezember 2009, VK 3-205/09).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11
    Durch den Nachprüfungsantrag wurden nicht nur einfach gelagerte, auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen, sondern hierüber hinausgehende nicht einfach gelagerte Rechtsfragen zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11
    entspricht somit nicht der Billigkeit, deren Aufwendungen der unterliegenden ASt aufzuerlegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Dezember 2009, VII-Verg 37/09).
  • VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05

    Lieferung je eines Tiefsee- und Mittelwasser-Fächerecholots für das

    Auszug aus VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11
    Da die Ag nicht im Namen der Bg zu 1) aufgetreten ist, käme allenfalls eine mittelbare Stellvertretung der Bg zu 1) durch die Ag in Betracht (s. zur mittelbaren Stellvertretung im Vergaberecht 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 8. Juni 2006, VK 2-114/05 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - Verg 55/06

    Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11
    Hierüber hinaus war die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten erforderlich, um die "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2007, VII-Verg 55/06).
  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im

    Auszug aus VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11
    Hersteller, andererseits dem Kaufvertrag zwischen Lieferant und Endabnehmer des zu liefernden Produkts (so - ebenfalls zum Bezug von Grippeimpfstoffen durch Apotheken - auch die 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010, VK 3-120/10).
  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 2-30/18

    Grippeimpfstoffversorgung

    Zwar habe die 1. Vergabekammer des Bundes im Verfahren VK 1-12/11 mit Beschluss vom 23. März 2011 in einer vergleichbaren Konstellation die öffentliche Auftraggebereigenschaft verneint.

    Mittelbare Stellvertretung sei nicht gegeben, wie bereits die 1. Vergabekammer des Bundes im Verfahren VK 1-12/11 ausführlich begründet habe.

  • VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14

    Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren!

    Die hier vertretene Auslegung des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch nicht europarechtswidrig, da der gemäß der EU-Rechtsmittelrichtlinie 2007/66/EG geforderte effiziente Rechtsschutz nicht tangiert ist: Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen - weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines de-facto-Verfahrens erscheint daher nicht geboten (so 1 VK Bund, B. v. 23.03.2011 - Az.: VK 1-12/11; vgl. auch VK Brandenburg, B. v. 10.05.2010 - Az.: VK 13/10).

    Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen; weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines "de-facto-Verfahrens" erscheint daher nicht geboten (1 VK Bund, Beschluss vom 22.03.2011 - Az. VK 1-12/11).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 33/11

    Begriff des Bieters i.S. von § 101a GWB

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Ver-gabekammer des Bundes vom 23. März 2011 (VK 1-12/11) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2012 - Verg 2/12

    Umfang des Einsichtsrechts eines Mitbewerbers in die Verfahrensakte der

    Sollte die Beigeladene zu 1 tatsächlich - wie die Antragstellerin mutmaßt - als mittelbare Stellvertreterin der Antragsgegnerin tätig geworden sein, hätte sich der Nachprüfungsantrag wegen des Kooperationsvertrages gegen die Beigeladene zu 1 zu richten (so auch die Praxis, vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 23.03.2011 - VK 1-12/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2011 - VII-Verg 33/11).
  • VK Baden-Württemberg, 06.03.2013 - 1 VK 2/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Auftragswerts für einen Bauauftrag

    2 G W B aus dem Wortlaut " ohne a nd e re Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen" folgend b e i d e r B e t eili g ung v on 1 2 Un t e rn e h m e n an dem Rohbaugewerk offengelassen werden, wenn d i e A n t r a g s t elle r i n s e l b s t zu denjenigen Unternehmen gehört, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert hat (vgl. hierzu VK Bund, Beschluss vom 01.12.2009, VK 3 - 205/09 und Beschluss vom 23.03.2011, VK 1 - 12/11 sowie nachfolgend im Beschwerdeverfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, IV - Verg 55/09 sowie Beschluss vom 03.08.2011, VII - Verg 33/11).
  • VK Sachsen, 27.04.2015 - 1/SVK/012-15

    Anpassungsklausel muss hinreichend transparent sein!

    Insoweit liegt hier auch kein Fall der in der Rechtsprechung diskutierten Frage vor, ob sich ein Bieter mit dem Vorwurf einer De-facto-Vergabe gegen ein Verfahren wenden kann, an welchem er selbst beteiligt war (VK Bund, B. v. 23. März 2011 - VK1-12/11).
  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
    Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines    möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte jedoch effizient während des laufenden "Vergabeverfahrens" wahrnehmen;  weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines de-facto-Verfahrens erscheint daher nicht geboten (vgl. hierzu auch VK Saarland, Beschluss vom 24.07.2014, 3 VK 02/2014, Veris Datenbank vom 15.01.2016; 1 VK Bund Beschluss vom 23.03.2011 - Az.: VK  1 - 12/11; VK Brandenburg B.V.10.05.2010 - Az.: VK 13/10).
  • VK Bund, 23.03.2011 - VK 2-12/11

    Kooperationvereinbarung über die Lieferung von Grippeimpfstoffen

    VK 1-12/11.
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